Dem glücklichen Gefühl beim Kauf eines Hauses oder dem Start auf der Neubaustelle können auch mal dunkle Wolken folgen. Es wird viel Geld bewegt – da ist es wichtig, die Versicherungen im Blick zu haben.
Käufer muss Unterlagen einfordern
Beim Hauserwerb etwa übernimmt der Käufer die bestehende Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit. Diese Bestandsversicherung tritt allerdings nicht in Kontakt mit dem Käufer; er muss selber handeln. Neueigentümer müssten daher die Unterlagen vom Verkäufer einfordern oder selbst beim Versicherer nachfragen, so der BdV. Allerdings bestehe per Gesetz auch die Möglichkeit, beim Hauskauf die Versicherung zu kündigen.

Bestimmte Versicherungen sind Pflicht – damit beim Hauskauf oder für Neubauprojekte alles entspannt bleibt.
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Versicherungen in der Bauphase
Rund um den Neubau einer Immobilie müssen gleich mehrere Versicherungsverträge in den Blick genommen werden, wie der Bund der Versicherten auflistet. Bauherren haften für alle Schäden, die vom Bauwerk und Baugrundstück ausgehen: Hier ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung nötig. Sie sollte schon beim Kauf des Grundstückes abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist nicht zuständig für Ansprüche von Bauhelfern gegen den Bauherrn bei Personenschäden durch Unfall. Das wäre ein Fall für die Gesetzliche Unfallversicherung. Was viele nicht wissen: Helfen Familie und Freunde am Bau mit – auch unentgeltlich – müssen sie auch der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Unvorhergesehene Schäden versichern
Solange die Immobilie im Bau ist, hilft eine Feuer Rohbauversicherung; diese kann für einen Zeitraum beitragsfrei sein, wenn die Versicherungsgesellschaft bei Bezugsfertigkeit auch die Wohngebäudeversicherung stellt. Die Bauleistungsversicherung wird auch Bauwesenversicherung genannt. Durch sie können unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen, Bauteilen, die für den Bau benötigt werden, auch Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe versichert werden. Was tun, wenn das Bauunternehmen Insolvenz anmeldet – und der Rohbau ist halb aufgemauert? Hier wäre es wichtig, ob das Bauunternehmen eine Baufertigstellungsversicherung hat. Sie trägt die Mehrkosten, die durch die Beauftragung anderer Firmen entstehen können. (jöb)